GITARRENSCHULE  ZAPPI

Die Musikschule im Riemeke seit 2003


Ferien und Feiertage


   An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das Honorar hat. Die Unterrichtsgebühr ist daher als auf`s Jahr verteilte Durchschnittsgebühr zu verstehen.
 
      Abbuchung
  Die Unterrichtsgebühr wird monatlich wahlweise zu 1-ten oder15-ten im Voraus vom Konto abgebucht.   Falls die abgebuchte Unterrichtsgebühr zurückgebucht wird (z.B. wg. mangelnder Deckung),kostet das seitens der Bank 3€ Bearbeitungsgebühr. Diese wird dem Schüler bei der nächsten Abbuchung zulastgelegt. 

     Unterrichtsausfall / Krankheit  


 
Nimmt der/die Schüler/in am Unterricht nicht teil, so hat es keinen Einfluss auf die Unterrichtsgebühr.

 

Kann die Lehrkraft aus Krankheitsgründen den Unterricht nicht erteilen, so gilt eine Unterrichtsstunde pro Halbjahr als entschuldigt und muss nicht nachgeholt werden.

Kann die Lehrkraft aus anderen Gründen den Unterricht nicht erteilen, wird dieser nachgegeben, eine andere Lehrkraft für Vertretungsunterricht gestellt oder das anteilige Honorar zurückerstattet. Wird der Nachholtermin seitens Schüler nicht wahrgenommen, dann verfällt dieser.

Der/die Schüler/in wird ausdrücklich gebeten, im Falle einer ansteckenden Erkrankung (z.B Grippe, Magen-Darm Infekt oder starke Erkältung) von der Teilnahme am Unterricht abzusehen. Der Lehrer behält sich das Recht vor, einem offensichtlich erkrankten Schüler wegen unzumutbaren Ansteckungsgefahr den Unterricht zu verweigern.


     Vertragslaufzeit/Kündigung
Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate.
Kündigungsfrist beträgt 3 Monate ab nachfolgender Zahlung.