Ferien und Feiertage
An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das Honorar hat. Die Unterrichtsgebühr ist daher als auf das Jahr verteilte Durchschnittsgebühr zu verstehen.
Abbuchung
Die Unterrichtsgebühr wird monatlich wahlweise zu 1-ten oder 15-ten im Voraus vom Konto abgebucht.
Falls die abgebuchte Unterrichtsgebühr zurückgebucht wird (z.B. wg. mangelnder
Deckung), kostet das seitens der Bank 3€ Bearbeitungsgebühr. Diese wird dem Schüler bei der nächsten Abbuchung zulastgelegt.
Unterrichtsausfall / Krankheit
Nimmt der/die Schüler/in am Unterricht nicht teil, so hat es keinen Einfluss auf die Unterrichtsgebühr.
Kann die Lehrkraft aus Krankheitsgründen den Unterricht nicht erteilen, so gilt ab
der dritten Krankheitswoche eine Nachhol- bzw. Erstattungspflicht seitens der
Schule.
Kann die Lehrkraft aus anderen Gründen den Unterricht nicht erteilen, wird dieser nachgegeben, eine andere Lehrkraft für Vertretungsunterricht gestellt oder das anteilige Honorar zurückerstattet. Wird der verabredete Nachholtermin seitens Schüler nicht wahrgenommen, dann verfällt dieser.
Der/die Schüler/in wird ausdrücklich gebeten, im Falle einer ansteckenden Erkrankung (z.B Grippe, Magen-Darm Infekt oder starke Erkältung) von der Teilnahme am Unterricht abzusehen .
Vertragslaufzeit/Kündigung
Kündigung ausschließlich schriftlich oder per E-mail.
Kündigungsfrist beträgt 3 Monate ab nachfolgender Zahlung/Abbuchung